
Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) ist die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Unterlagen
Das LAGB hat alle mit dem Planfeststellungsverfahren verbundenen Dokumente auf seiner Website veröffentlicht:
- Vorabinformation zur Auslegung des Planfeststellungsverfahrens (04.09.2024)
- Information zur Auslegung des Planfeststellungsverfahrens (04.10.2024)
- Bekanntmachung mit allen zum Planfeststellungsverfahren eingereichten Dokumenten (04.10.2024)
Aktueller Stand des Verfahrens
Der aktuelle Stand des Verfahrens ist die öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024 in der Stadtverwaltung Landsberg sowie in der Gemeindeverwaltung Petersberg.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß §§ 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG schriftlich oder zur Niederschrift an den Auslegungsorten sowie beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt, An der Fliederwegkaserne 13 in 06130 Halle (Saale) in der Zeit vom
21.10.2024 bis 04.12.2024
erhoben werden.